GEWERBEMIETRECHT · VERTRÄGE · KONFLIKTLÖSUNGKontakt zur Kanzlei: 040 4153 7117-0

RECHTSANWALT FÜR GEWERBEMIETRECHT

Gute Räume.
Klare Verträge.
Starke Interessen.

Geschäftsräume sind die Basis Ihres Unternehmens. Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter – vom ersten Vertragsentwurf bis zur Lösung eines Konflikts.

Vertragsgestaltung · Außergerichtliche Beratung · Prozessvertretung

BÜRO & PRAXISEINZELHANDELGASTRONOMIE & HOTELLERIELAGER & GEWERBE

AKTUELLER RECHTSRAHMEN

Gewerbemietrecht
verständlich einordnen.

Das Gesetz und Ihr Vertrag greifen ineinander. Unsere Themenbeiträge zeigen, welche Fragen vor einer Entscheidung geklärt sein sollten.

Unterschiede zur Wohnraummiete →

TEXTFORM · STAND 2026

Langfristige Verträge und Nachträge

§ 578 BGB stellt für langfristige Gewerbemietverträge auf die Textform ab. Frühere Aussagen zur zwingenden gesetzlichen Schriftform müssen überprüft werden.

Textform und Übergangsrecht verstehen →

Die Beiträge enthalten gesetzliche Grundlagen und, soweit behandelt, verlinkte Gerichtsentscheidungen. Maßgeblich bleibt die Prüfung Ihres konkreten Vertrags.

SO BEGINNT DIE ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen zum nächsten Schritt.

01 / EINORDNEN

Situation schildern.

Was ist geschehen? Welches Ergebnis wünschen Sie? Teilen Sie uns bestehende Fristen und den Stand der Auseinandersetzung mit.

02 / PRÜFEN

Unterlagen zusammenführen.

Vertrag, Nachträge und Schriftwechsel bilden die Grundlage. Wir stimmen Prüfungsumfang und Vergütung mit Ihnen ab.

03 / HANDELN

Vorgehen festlegen.

Verhandlung, Vertragsänderung oder gerichtliche Durchsetzung: Die geeigneten Schritte richten sich nach Sachlage und Ziel.

HÄUFIGE FRAGEN

Was vorab häufig wichtig ist.

Beraten Sie Mieter und Vermieter?

Die Kanzlei bearbeitet Anliegen beider Seiten. Vor Übernahme eines konkreten Mandats wird geprüft, ob eine Vertretung möglich ist. Sprechen Sie uns an.

Kann ich einen befristeten Gewerbemietvertrag vorzeitig kündigen?

Eine feste Laufzeit bindet grundsätzlich. Ob eine vertragliche Ausstiegsmöglichkeit, ein wichtiger Grund oder eine einvernehmliche Lösung in Betracht kommt, muss konkret geprüft werden. Mehr zur Kündigung.

Ist die Kaution auf drei Monatsmieten begrenzt?

Die wohnraummietrechtliche Begrenzung aus § 551 BGB gilt nicht allgemein für Gewerbemietverträge. Die vereinbarte Sicherheit ist gesondert zu prüfen. Mehr zu Mieterrechten.

Welche Unterlagen werden für den ersten Kontakt benötigt?

Schildern Sie zunächst kurz das Anliegen und laufende Fristen. Für die anschließende Prüfung sind insbesondere Vertrag, Anlagen, Nachträge und relevanter Schriftwechsel hilfreich.

Herausgeber: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs · Fachlicher Stand: 7. Oktober 2026

DER NÄCHSTE SCHRITT

Ihr Mietverhältnis. Ihr Anliegen.

Vertrag prüfen, eine Kündigung einordnen oder einen Konflikt lösen: Schildern Sie uns Ihre Situation und nennen Sie laufende Fristen.

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